Erklärung zur Barrierefreiheit

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württembergs (L-BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt KompVz BW.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 des L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, die Barrierefreiheit unserer Webseite zu optimieren und Hindernisse zu beseitigen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
    • Die HTML-Syntax entspricht nicht vollständig den vorgegebenen Empfehlungen.
      Bei Überschriften werden teilweise Hierarchieebenen übersprungen.
    • Die Anwendung ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
      Für scrollbare Elemente fehlt teilweise der notwendigen Tastaturfokus.
      Es ist teilweise visuell nicht eindeutig erkennbar, auf welchen Elementen der Tastaturfokus liegt.
    • Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei.
      Die Verantwortung für die Gestaltung der PDF-Dateien liegt bei der jeweiligen herausgebenden Stelle. Diese ist dafür zuständig die geltenden Barrierefreiheitsstandards einzuhalten und PDF-Dateien in einem barrierfreien Format in der Anwendung bereitzustellen.
  2. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften (EU Richtlinie 2016/2102, Art. 1):
    • Online-Karten und Kartendienste
      Barrierefreie Alternative: Relevante Informationen aus den Online-Karten werden alternativ auch in Form einer tabellarischen Übersicht ausgegeben.

Weitere Unvereinbarkeiten werden kontinuierlich geprüft.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmals am 15.05.2025 erstellt.

Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung, zuletzt im Juli 2025.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte informieren Sie uns über kompvz@lubw.bwl.de.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
0721 5600-0

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

0721 5600-0
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.